Damit alles auf Erfolgskurs läuft, muss gerade auch für einen Online-Shop rechtliches beachtet werden. Vom Impressum über die AGB bis zu den Steuern kommt einiges auf Gewerbetreibende zu. Vieles ist an Fristen gebunden. So sollte man mögliche Förderungen rechtzeitig vor dem Start des eigenen Unternehmens beantragen. Das gilt auch für Beratungsangebote, die einem den Anfang sehr erleichtern und zur Stabilität der eigenen Gründung beitragen können.
Durch Planung stabile Entwicklung sichern und Fehler vermeiden
Vor der Eröffnung eines Online-Shops ist vieles zu bedenken und zu planen. Die Geschäftsidee allein genügt nicht, um erfolgreich zu starten. So ist die Betreibung eines Online-Shops mit diversen rechtlichen Themen in verschiedenen Bereichen verbunden.
Zum Beispiel begonnen bei der Marktanalyse, der Inhaberfrage und der Definition des eigenen Status: Soll es zunächst ein Kleingewerbe als Nebengewerbe werden? Soll der Online-Shop als Einzelunternehmen starten oder mit mehreren zusammen als eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)?
Um diese Fragen zu klären, sollte man sich Zeit nehmen und Unterstützung suchen. Die findet man beispielsweise bei der Industrie- und Handelskammer, beim Arbeitsamt und auch bei freien Trägern zu günstigen Konditionen oder sogar kostenlos. Gründerberatungen helfen demnach dabei, Fehler zu vermeiden und informieren über aktuelle Fördermöglichkeiten.
Fördermittel im ersten Jahr für Beratung und Start
Steht der Online-Shop technisch, möchte man am liebsten sofort loslegen. Viele tun dies auch. Laufen die ersten Bestellungen ein, wird es jedoch schnell hektisch. Jetzt schauen die meisten nur, dass sie alle Bälle in der Luft behalten, doch dabei wird manches übersehen. Tauchen plötzlich Herausforderungen bei den Abrechnungen auf oder sogar Abmahnungen kann es schnell teuer werden. Anstatt sich erst dann Hilfe zu suchen und dies auch noch auf eigene Rechnung, sollte man rechtzeitig vorab, Beratung und Förderung in Anspruch nehmen.
Fördermittel gibt es für Beratungen und Investitionen im ersten Jahr. Sie werden über Förderprogramme der Bundesregierung finanziert oder vom Arbeitsamt. Beratungen informieren umfassend über Management, Rechtliches und Fördertöpfe. Beim Arbeitsamt kann sogar das erste Jahr der Selbstständigkeit bezuschusst oder finanziert werden.
Von Impressum bis AGB und Widerrufsbelehrung
Bereits im Impressum können Fallen lauern. Zwar ist es Kleinunternehmern, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, gestattet, Branchen-, Fantasie- oder Tätigkeitsbezeichnungen für ihren Laden zu verwenden. Im Impressum müssen jedoch neben dem Shop-Namen, Vor- und Nachname sowie eine erreichbare Adresse verzeichnet sein. Nach § 5 TMG (Telemediengesetz) besteht Impressumspflicht.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Verkaufsablauf und klären das Zustandekommen des Vertrags zwischen Käufer und Verkäufer, Garantieleistungen und Rücksendebedingungen. Sie müssen der aktuellen rechtlichen Vorgabe entsprechen, damit es nicht zu eventuellen Abmahnungen kommt.
Das gilt auch für die Widerrufsbelehrung. Kunden müssen über ihr gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen informiert werden. Innerhalb dieser Frist ist ein Rücktritt vom Vertrag ohne Angabe von Gründen möglich.
Mustervorlagen sind eine Möglichkeit, um Impressum, AGB und Widerruf zu klären. Doch oft sind die zu verkaufenden Artikel noch mit anderen rechtlichen Fragen verbunden. Um alles abzuklären, ist beispielsweise die Rücksprache mit einem Anwalt für IT-Recht sinnvoll.
Datenschutz und Kundendaten im Kleingewerbe
Bei Bestellungen und Nachfragen fallen Kundendaten an. Diese erstrecken sich von Namen und Anschriften bis zu E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Kunden haben ein Recht auf sensiblen und geschützten Umgang mit ihren Daten. Dem kommt die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) gesetzlich nach.
Mit einer individuellen Datenschutzerklärung sichert man sich als Gewerbetreibender ab und fasst im Online-Shop Rechtliches für den Kunden transparent und sichtbar zusammen. Auch hier wäre die Rücksprache mit einem Fachanwalt für IT-Recht sinnvoll.
Buchhaltung und Steuern im Überblick
Für Kleingewerbetreibende ist eine Buchführung nicht zwingend vorgeschrieben. Beim Start eines Online-Shops kann die Kleinunternehmerregelung Anwendung finden. Diese gilt, wenn im ersten Jahr der Umsatz unter 22.000 Euro bleibt und im zweiten Jahr nicht mehr als 50.000 Euro beträgt. Werden im zweiten Jahr mehr als 22.000 Euro Umsatz erwirtschaftet, greift die Regelbesteuerung automatisch im darauffolgenden Jahr.
Auf den Rechnungen muss vermerkt werden, dass der Rechnungsbetrag nach § 19 Abs.1 UStG keine Umsatzsteuer enthält.
Sind größere Umsätze abzusehen, sollte die USt-Voranmeldung am Ende des Monats oder des Quartals erfolgen. Dabei werden die Mehrwertsteuerbeträge der Kunden an das Finanzamt abgeführt. Die Mehrwertsteuer für eingekaufte Güter bekommt man erstattet.
Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung sollte immer erstellt werden. Zumal ab 24.500 Euro auch Gewerbesteuer fällig wird. Das sollte man im Blick behalten.



