Wer in den Online-Handel einsteigen will, muss sein Online-Shop Gewerbe anmelden. Das sollte ganz vorne auf der To-do-Liste stehen, damit es keine unerfreulichen und kostspieligen Überraschungen gibt.
In der Regel werden neben der eigenen Website vor allem Plattformen als Vertriebsweg genutzt. Auf diesen wird bereits im Anmeldeprozess nach Steuer- und Umsatzsteuernummer gefragt. Beide Nummern erhält man im Zuge der Gewerbeanmeldung vom Finanzamt.
Beim Aufstellen der Planung für ein Online-Business sollten rechtliche Absicherung und bürokratischer Aufwand unbedingt Beachtung finden. Sie müssen bereits vor der Eröffnung des Online-Shops vollständig geklärt sein.
Planung und rechtliche Absicherung first
Um eine Geschäftsidee solide und erfolgreich umzusetzen, ist eine korrekte Planung ein Must-have. Idee und Produkt alleine reichen nicht aus. Zur Planung gehören neben Marktanalyse & Co sämtliche rechtlichen Fragen. Ganz am Anfang steht die Anmeldung des Gewerbes. Damit verbunden sind bereits die Festlegung des Gewerbes selbst und die Rechtsform.
Die Art des Gewerbes erfolgt durch eine genaue Beschreibung der geplanten Tätigkeit. Will man ein Online-Shop Gewerbe anmelden, sind Produkte und Verkauf oder Angebote der Dienstleistung im Shop entscheidend.
Die Rechtsform wird als Einzelunternehmen gefasst oder – wenn mehrere ein Online-Shop Gewerbe anmelden wollen – als GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Freiberufler wie Fotografen oder Texter, die eigene Fotos, Texte oder Dienstleistungen anbieten, zeigen ihre Selbstständigkeit direkt beim Finanzamt an und brauchen ihren Online-Auftritt nicht als Gewerbe anzumelden.
Welche Dokumente sind notwendig, damit ich ein Online-Shop Gewerbe anmelden kann?
Bevor Ämter direkt aufgesucht werden, sollte man sich einen Überblick über Voraussetzungen zur Antragstellung und notwendige Dokumente verschaffen. Rechtliche Grundlage ist die in der gesamten Bundesrepublik gültige Gewerbeordnung (GewO).
Ansprechpartner ist das örtliche Gewerbeamt. Auf der regionalen Internetseite des Amtes finden sich alle notwendigen Anmeldeformulare. Diese können heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Für das gewissenhafte Ausfüllen sollte man sich ausreichend Zeit nehmen. Gefragt wird in der Regel nach:
- Namen und Adresse des Inhabers
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- Anschrift des Betriebs
- geplante Gewerbe-Tätigkeit als Neben- oder Haupterwerb
- Aufnahme der Tätigkeit mit Datum
- Art des Gewerbes mit genauer Beschreibung aller relevanten Tätigkeiten
- Erlaubnispflicht des Gewerbes
Zur Antragstellung muss der gültige Ausweis oder Reisepass mit Aufenthaltsgenehmigung und Erlaubnis der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden. Ist eine besondere Qualifikation oder Erlaubnispflicht wie ein polizeiliches Führungszeugnis beim Handel mit Gebrauchtwaren oder ein Lebensmittelschein erforderlich, sollten die Dokumente im Original und in Kopie vorliegen. In der Regel ist eine Anmeldegebühr von 20 bis 60 Euro in bar zu entrichten.
Sonderformen und Kleingedrucktes
Beim Ausfüllen des Formulars ist gut zu überlegen, welche Angaben gemacht werden. Die Unterscheidung zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden ist entscheidend. Vorab sollte geklärt werden, ob die Tätigkeit im Online-Shop mit dem freiberuflichen Schaffen eines Künstlers, Texters oder Fotografen abgedeckt ist. Möglich ist auch eine Anmeldung als Kleingewerbetreibender, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.
Das hat Auswirkungen auf die Buchführung. Freiberufler und Kleingewerbetreibende sind nicht zwingend dazu verpflichtet. Beide müssen sich auch nicht ins Handelsregister eintragen lassen.
Wo muss ich hin, um meinen Online-Shop als Gewerbe anzumelden?
Die Anmeldung des Gewerbes erfolgt persönlich beim örtlichen Gewerbeamt. Meist ist dies im Bürgeramt oder der regionalen Verwaltung zu finden. Online lässt sich der genaue Standort ermitteln. Dort erfährt man auch die Öffnungszeiten. Um unnötiges Warten zu vermeiden, sollte man sich vorab um einen Termin bemühen.
Mit allen Unterlagen im Original und in Kopie sowie dem oder den ausgefüllten Formularen zur Anmeldung wird der Antrag zur offiziellen Anmeldung des Gewerbes gestellt. Nicht immer kann die Gebühr per Karte bezahlt werden. Der Betrag sollte daher auch in bar parat sein.
Das Gewerbeamt nimmt die Unterlagen an und stellt den Gewerbeschein aus bzw. sendet ihn per Post zu. Dem Gewerbeamt obliegt auch die Meldung ans Finanzamt. Sollte nach 14 Tagen noch kein Schreiben vom Finanzamt vorliegen, empfiehlt sich eine Nachfrage.